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Kann ich Reiki-Behandlungen öffentlich anbieten?

Geschrieben von Petra Hetsch-Blömeke am Montag, 8. November 2004

Bevor du dich selbstständig machst, solltest du dich zusätzlich für dich mit der Beantwortung folgender Fragen beschäftigen:
  • Warum willst du Reiki öffentlich anbieten? Zur Finanzierung deines Lebensunterhaltes? Um Menschen zu helfen? Um Anerkennung zu erhalten? Was davon hat Priorität?

  • Willst du einen energetischen Ausgleich für deine Arbeit? Wenn ja: Willst du Geld nehmen und wieviel ist deine Arbeit dir wert? Wenn nein: Wie stellst du sicher, dass sich jemand dir nicht verpflichtet fühlt?

  • Hast Du genug Erfahrung in der jahrelangen Anwendung von Reiki bei dir selbst, deiner Familie und deinen Freunden/Freundinnen gesammelt?

  • Sind deine Kenntnisse wirklich fundiert? Kannst du einen Klienten auffangen, wenn er in eine physische oder psychische Krise gerät? Bist du bereit, diese Verantwortung zu tragen?
Seit dem 2. März 2004 gibt es ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das besagt, wer als Heiler praktiziert und KEINE Diagnosen stellt, braucht nunmehr keine Zulassung mehr als Heilpraktiker oder Arzt. Dieses Urteil ist nachzulesen beim Dachverband Geistiges Heilen e.V., und steht auch zum Download auf deren Seite zur Verfügung:
http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html

Es gibt natürlich einige Punkte, die beachtet werden müssen, wenn Du als Reikipraktizierender tätig wirst.
  • Im Behandlungsraum empfiehlt sich ein deutlich sichtbarer Aushang mit folgendem oder ähnlichem Text:
    "Reiki ist Handauflegen und dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Reiki ersetzt nicht die Diagnose und Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker."
  • Vor der Behandlung sollte man sich vom Klienten ein Informationsblatt gleichen Inhaltes unterschreiben lassen.
    Ein solches Blatt gibt es im Download-Bereich des Reikilandes: Download Infoblatt
  • Das Geben oder Empfehlen von Medikamenten setzt eine Diagnose voraus, dabei ist es egal, ob Naturheilmittel, Bachblüten, Tees oder was auch immer. Als Reikibehandler ohne Heilpraktikerzulassung sollte man sich ausschliesslich am Bild eines Seelsorgers orientieren.
  • Als Heiler -Reikipraktizierender- muss man ein Gewerbe anmelden. Es empfiehlt sich, eine Abschrift des Urteils mit einzureichen. Steuerliche Verpflichtungen müssen mit einem Steuerberater abgeklärt werden.
Dies sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind. Weitere ausführliche Informationen hat Jürgen Kindler im Reikimagazin 3 und 4 des Jahrgangs 2004 geschrieben. Im Archiv wirst du fündig: http://www.reiki-magazin.de/.../e2736/index_ger.html

Ein weiterer wichtiger Link im Reikiland-Forum:
DGH und Bundesverfassungsgericht



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